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Letztes Update: 04.02.2012
 
 

Fragen für Lehrpersonen

1. Wie hängt Passepartout mit den übrigen grossen Projekten im schweizerischen Bildungswesen zusammen (HarmoS, Deutschschweizer Lehrplan, Bildungsraum Nordwestschweiz)?

2. Wie hängt Passepartout mit den europäischen Vorgaben zusammen?

3. Was bedeutet «Didaktik der Mehrsprachigkeit»?

4. Muss ich künftig zusätzlich zu meinem Pensum noch zwei Fremdsprachen unterrichten?

5. Ich unterrichte jetzt schon Französisch an der Primarschule. Kann ich das auch künftig tun?

6. Muss/kann ich mich weiterbilden?

7. Welche Weiterbildungen muss ich absolvieren?

8. Wer übernimmt die Kosten für die Weiterbildung?

9. Werden Kostengutsprachen auch rückwirkend übernommen?

10. Welche Länder gelten als Kulturgebiet für die englische Sprache?

11. Sind Entlastungen für Lehrpersonen in Ausbildung vorgesehen?

12. Wird die Qualifikation als Fremdsprachenlehrperson lohnwirksam sein?

13. Ich möchte Primarlehrperson werden. Erfülle ich die Voraussetzungen dafür?

14. Bereitet mich die Grundausbildung auf den neuen Berufsauftrag vor?

15. Wie werden die Fremdsprachenlektionen organisiert?


16. Werden Lehrpersonen noch ein volles Pensum übernehmen können?

17. Gibt es eine Abkehr vom Profil des Generalisten/der Generalistin?

18. Ist die Weiterbildung an ein Stufendiplom gebunden?

19. Ermöglicht die Weiterbildung eine Unterrichtsberechtigung in der ganzen Schweiz?

20. Gibt es Unterstützung für die Lehrpersonen?

21. Werden stärkere und schwächere Schülerinnen und Schüler gleichermassen gefördert?

22. Haben andere Kantone und Regionen positive Erfahrungen mit einem ähnlichen Sprachenkonzept gemacht?

23. Wird der frühe Französisch- und Englischunterricht auf Kosten anderer Fächer der Primarschule eingeführt?


 

1.  Passepartout ist in Kontakt mit den grossen laufenden Bildungsprojekten in der Schweiz (HarmoS, Lehrplan 21, Bildungsraum Nordwestschweiz). Zudem basiert das gesamte Konzept auf der Sprachenstrategie der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) vom März 2004. Alle Projekte werden inhaltlich aufeinander abgestimmt.


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2. Gemäss Europarat und EU ist das oberste Ziel des Sprachenlernens die Erziehung zur Mehrsprachigkeit. Dieses Ziel gilt auch für das Projekt Passepartout. Die Lehrpläne für Französisch und Englisch werden auf der Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahments (GER) entwickelt. Dieser beschreibt die zu erwerbenden Kompetenzen (Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben), untersucht die Bedeutung des kulturellen Kontextes einer Sprache und definiert Kompetenzniveaus. Um die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler langfristig zu dokumentieren, wird das Europäische Sprachenportfolio (ESP) eingesetzt.

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3. Die Didaktik der Mehrsprachigkeit geht von einem neuen Grundsatz aus: Sprachen werden nicht nebeneinander, sondern in Abhängigkeit voneinander gelehrt und gelernt. Deutsch, Französisch, Englisch und allenfalls weitere Fremdsprachen werden nicht mehr isoliert unterrichtet. Vielmehr werden bei jeder Gelegenheit  Verbindungen zwischen den Sprachen hergestellt. Damit lernen die Kinder gleichzeitig, über Sprache und Kultur nachzudenken, Zusammenhänge aufzudecken und erworbene Strategien für das Sprachenlernen zu übertragen.
Im Unterricht sollen die Kinder viele Gelegenheiten zum Sprechen erhalten. Nicht möglichst korrekt, sondern möglichst oft und unbewertet. Die Themen im Unterricht sollen nah an der Realität der Kinder sein und ihren Interessen entsprechen. Lernschritte werden dokumentiert und gewürdigt. Und auch die Herkunftssprachen werden einbezogen.

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4. Davon ist nicht auszugehen. Die Zusatzqualifikationen für den Sprachenunterricht an der Primarschule sind freiwillig. Niemand erwartet, dass eine Primarlehrerin oder ein Primarlehrer zwei Fremdsprachen unterrichtet. Es ist möglich, dass sich künftig mehrere Fächergruppenlehrpersonen eine Klasse teilen oder dass die Mitglieder eines Kollegiums untereinander Fächer tauschen. Die Kantone bzw. die Gemeinden entscheiden, wie sie den Unterricht und die Pensen organisieren.



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5. Grundsätzlich ja, wenn Sie die Lehrberechtigung haben. Sie müssen aber die methodisch-didaktische Weiterbildung absolvieren (12 Tage), und unter Umständen weitere Sprachkurse besuchen. Lehrpersonen, die künftig Französisch und/oder Englisch unterrichten, sollten über sprachliche Kompetenzen auf dem Niveau C1 für die Primarstufe, resp. C2 für die Sekundarstufe I verfügen. Für die Nachqualifikation wird eine Übergangsfrist definiert, die den Lehrpersonen genügend Zeit einräumt, die geforderten Kenntnisse zu erwerben.

Die sprachlichen Anforderungen an die Lehrpersonen richten sich nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER), mit dem Sprachkompetenzen transparent beurteilt und beschrieben werden können. Dabei entsprechen C1 und C2  den beiden höchsten Niveaus. Gemessen werden die Fertigkeiten Sprechen (monologisch, dialogisch), Lesen und Schreiben.

Passepartout ist nun allerdings an einer Entwicklung eines leicht modifizierten Anforderungsprofils, das ein berufsspezifisches Profil des Niveaus C1 bzw. C2 vorsieht. Das heisst, dass das jeweils nächstuntere Niveau (B2 bzw. C1) eines internationalen Zertifikats ausgewiesen und dann durch ein auf die Anforderungen des Schulumfelds ausgerichtetes C1 bzw. C2 erweitert wird. Die Definition dieses berufsspezifischen Profils muss noch erarbeitet werden.


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6. Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, Fremdsprachen zu unterrichten. Wenn Sie Französisch und/oder Englisch unterrichten wollen, müssen Sie Kompetenzniveau C1 für die Primarstufe und Kompetenzniveau C2 für die Sekundarstufe I vorweisen (bzw. das berufsspezifische Profil der Niveaus C1 und C2). Dazu kommt eine stufenspezifische methodisch-didaktische Weiterbildung (12 Tage) in der Didaktik der Mehrsprachigkeit. Und schliesslich werden alle Lehrpersonen, die an der Volksschule Französisch und Englisch unterrichten, eine Weiterbildung zum neuen Lehrmittel absolvieren. Die Kantone erarbeiten deshalb gemeinsam mit den Pädagogischen Hochschulen Weiterbildungsangebote, die auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen zugeschnitten sind. Zudem werden für einen noch zu definierenden Zeitraum Übergangsbestimmungen gelten.

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7. Zur Qualifikation für den Fremdsprachenunterricht auf der Primar- und Sekundarstufe I gehört der Nachweis der Sprachkompetenzen (Sprachkurse und Aufenthalte im Sprachgebiet) ebenso wie eine methodisch-didaktische Weiterbildung zur Didaktik der Mehrsprachigkeit, die insgesamt 12 Tage umfasst. Sie beinhaltet sprachenübergreifende und sprachspezifische Module sowie Unterrichtsbegleitung und Reflextion. Und schliesslich werden alle Lehrpersonen, die an der Volksschule Französisch und Englisch unterrichten, eine Weiterbildung zum neuen Lehrmittel absolvieren. Die entsprechenden Kurse werden im Projekt Passepartout erarbeitet.
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8. Es ist vorgesehen, dass Sprachkurse für die notwendigen Sprachkompetenzen bis zum Niveau B1 grundsätzlich von den Lehrpersonen selber finanziert werden müssen. Das Projekt übernimmt Kostenbeiträge an anerkannte Zertifikate oder an Austauschbesuche an Schulen im Gebiet der Fremdsprache. Ob allenfalls Beiträge an Sprachkurse bezahlt werden, muss kantonal abgeklärt werden. Die Kosten für die Sprachkurse, die zu einem berufsspezifischen Sprachprofil C1 resp. C2 führen, werden vom Projekt übernommen.

Die methodisch-didaktischen Weiterbildungen werden von den Pädagogischen Hochschulen und Instituten für Lehrer/innenweiterbildung angeboten und zählen zum regulären Weiterbildungsprogramm.

Viele Fragen zur Weiterbildung und ihrer Finanzierung sind werden von den Kantonen geregelt. Bitte wenden Sie sich an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgeberkantons.

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9.  Viele Fragen zur Weiterbildung und ihrer Finanzierung sind werden von den Kantonen geregelt. Bitte wenden Sie sich an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgeberkantons.

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10. Diese Frage ist noch nicht im Detail geklärt. Eine einheitliche Regelung in allen sechs Projektkantonen wird angestrebt.

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11. Entlastungen werden in den einzelnen Kantonen unterschiedlich geregelt. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Person in dem Kanton in Verbindung, in dem Sie unterrichten.


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12. Voraussichtlich nicht. Diese Qualifikation gehört zu den zukünftigen Anforderungen der entsprechenden Schulstufe. Diese Frage wird jedoch in den einzelnen Kantonen geregelt. Für Details setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Projektleitung in Ihrem Arbeitgeberkanton in Verbindung.



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13. Um in Erfahrung zu bringen, ob Sie die Voraussetzungen für die Ausbildung zur Primarlehrperson erfüllen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Pädagogischen Hochschulen:
Fachhochschule Nordwestschweiz
PHBern
PH Freiburg
PH Wallis

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14. Im Projekt Passepartout werden die Studiengänge der Grundausbildung überarbeitet, so dass  Lehrpersonen in Ausbildung auf ihren künftigen Berufsauftrag vorbereitet werden. Ab Sommer 2010 entspricht die Grundausbildung an den Pädagogischen Hochschulen der Passepartout-Kantone den neuen Anforderungen.



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15. Es liegt in der Verantwortung der Schulleitungen oder anderer vorgesetzter Stellen, eine entsprechende Personalplanung zu machen.

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16. Im Projekt gehen wir davon aus, dass dies möglich ist. Konkret hängt es aber von den kantonalen Regelungen ab. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeberkanton.

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17. Eine Abkehr wohl kaum, jedoch eine Ergänzung oder Erweiterung. Es könnte auch sein, dass für Lehrpersonen, die das wünschen, eine moderate Spezialisierung möglich wird. Diese Frage lässt sich aber im Moment nicht abschliessend beantworten. Die EDK ist daran, Vorschläge zu neu definierten Profilen zu entwickeln.

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18. Ja. Die Weiterbildung setzt eine Lehrermächtigung in der Zielstufe/Unterrichtsstufe voraus.

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19. Nein. Die Passepartout-Weiterbildung erweitert die bestehende Lehrermächtigung nicht.

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In der 12-tägigen Weiterbildung für Lehrpersonen, die neu Französisch oder Englisch unterrichten werden, sind 4 Tage Unterrichtsbegleitung und Erfahrungsaufbereitung vorgesehen. Weitere Unterstützungsangebote sind Sache der Kantone.


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Binnendifferenzierung und individualisierter Unterricht sind wichtige Themen – aber nicht nur im Sprachenunterricht. Die Lehr- und Lernmaterialien «Mille feuilles» und «New World» lassen es zu, dass der Unterricht dem Alter und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler angepasst wird. Sie sind so angelegt, dass sie unterschiedlichen Lerntypen, unterschiedlichen Begabungen und Interessen und einem unterschiedlichen Lerntempo Rechnung tragen. So kann jedes Kind seinen Voraussetzungen entsprechend lernen. Sollte ein Kind dennoch überfordert sein, werden Lösungen gesucht, wie dies schon heute in anderen Fächern möglich ist. Zum Beispiel können individuelle Lernziele vereinbart werden.


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In der Zentralschweiz, in Appenzell und Zürich wurde die Einführung von zwei Fremdsprachen an der Primarschule bereits ausgewertet. Sie zeigen auf, dass viele Befürchtungen unbegründet waren, z.B. die Benachteiligung fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler. Die Innerschweizer Studie belegt ausserdem, dass der frühere Englischunterricht dem später einsetzenden Französischunterricht nützt.


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Diese Frage wird in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Sie muss allerdings in einem grösseren Zusammenhang betrachtet werden. Zum Beispiel hat der Fremdsprachenunterricht positive Effekte auf die Erst- bzw. auf die Schulsprache. Zudem können Kinder das, was sie mit der Didaktik der Mehrsprachigkeit in Französisch und Englisch lernen, auch in anderen Fächern anwenden (Lernstrategien, Lösungswege finden, Texte mit Schlüsselwörtern erschliessen etc.).


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