5. Grundsätzlich ja, wenn Sie die Lehrberechtigung haben. Sie müssen aber die methodisch-didaktische Weiterbildung absolvieren (12 Tage), und unter Umständen weitere Sprachkurse besuchen. Lehrpersonen, die künftig Französisch und/oder Englisch unterrichten, sollten über sprachliche Kompetenzen auf dem Niveau C1 für die Primarstufe, resp. C2 für die Sekundarstufe I verfügen. Für die Nachqualifikation wird eine Übergangsfrist definiert, die den Lehrpersonen genügend Zeit einräumt, die geforderten Kenntnisse zu erwerben.
Die sprachlichen Anforderungen an die Lehrpersonen richten sich nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER), mit dem Sprachkompetenzen transparent beurteilt und beschrieben werden können. Dabei entsprechen C1 und C2 den beiden höchsten Niveaus. Gemessen werden die Fertigkeiten Sprechen (monologisch, dialogisch), Lesen und Schreiben.
Passepartout ist nun allerdings an einer Entwicklung eines leicht modifizierten Anforderungsprofils, das ein berufsspezifisches Profil des Niveaus C1 bzw. C2 vorsieht. Das heisst, dass das jeweils nächstuntere Niveau (B2 bzw. C1) eines internationalen Zertifikats ausgewiesen und dann durch ein auf die Anforderungen des Schulumfelds ausgerichtetes C1 bzw. C2 erweitert wird. Die Definition dieses berufsspezifischen Profils muss noch erarbeitet werden.