2. Grundlage des Projekts ist die am 25. März 2004 von den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) verabschiedete Strategie zum Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule sowie der gmeinsame Arbeitsplan für eine gesamtschweizerische Koordination zur Umsetzung des EDK-Gesamtsprachenkonzepts von 1998.
Am 19. November 2004 unterzeichnen die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis eine Vereinbarung über eine weit reichende Koordination im Bereich des Sprachenunterrichts und über den Beibehalt der Einstiegsfremdsprache Französisch. In der Folge gaben sie eine Projektskizze in Auftrag, welche die koordinierte Vorverlegung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr beschreibt.
Im April 2007 unterzeichnen die Regierungsräte der beteiligten Kantone eine verpflichtende Kooperationsvereinbarung. Die Kantonsparlamente segneten den Entscheid für die Einstiegsfremdsprache Französisch ab. Die daraus folgende «Interkantonale Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts» (FEUV) wurde im Januar 2008 mit dem Beitritt von fünf Kantonen ratifiziert.